Am 01/02/2020 verließ das Vereinigte Königreich nunmehr formal die Europäische Union (EU).

Weitestgehend ändert sich – insbesondere für unsere Kunden und Unternehmer – zunächst bis zum 31/12/2020 nichts.

In den nächsten Monaten werden Entscheidungen anstehen und Regelungen getroffen werden, deren Auswirkungen dann zu prüfen und zu erörtern sein werden.

In der Zwischenzeit gilt:

Es wird in jedem Fall eine Regelungsphase geben, denn es ist undenkbar, dass ein Beschluss sofort umgesetzt werden kann.

Selbst der Beschluss eines einfachen Gesetzes dauert stets bis zu dessen Inkrafttreten (erst recht mit Klagen dagegen, für die Großbritannien weiterhin der EU-Rechtsprechung unterliegt).

Der Stand:

Die in der EU sowie in den meisten Staaten (darunter auch Deutschland, Österreich etc.) ohnehin rechtsstaatlich obligatorischen “Bestandschutzregelungen“ bleiben für alle bisherigen unternehmerischen Verbindungen, (die ohnehin nur schwer zu trennen wären,) erhalten/anerkannt.

Großbritannien hat die dafür und für einen künftigen freien Waren-, Handels-
und Dienstleistungsverkehr (ebenso Grundlage für eine mögliche Niederlassungsfreiheit) zwingend notwendigen Anerkennungen von EU-Reglungen und Gesetzen im Rahmen eines speziellen Gesetzes bereits ratifiziert. Damit ist zumindest die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit mit der EU gewahrt.

Was für Sie wichtig ist:

Wir sind und bleiben in diesem Prozess für unsere Kunden involviert, haben auch aktuell den gesamten „Brexit-Vertrag“ hinsichtlich möglicher Auswirkungen für unsere Kunden und Mandanten untersucht und werden Sie an dieser Stelle (und in persönlichen Beratungen) über die weiteren Entwicklungen und deren möglichen Auswirkungen stets aktuell informieren!

Konsequenzen für Unternehmen/r:

Lassen Sie sich also nicht verunsichern, behalten Sie wie stets einen klaren Unternehmerblick und fragen Sie (bei uns) nach, wenn Sie unsicher sind.

Agieren Sie nicht kopflos und bedenken Sie, dass diese Probleme letztlich hundertausende Unternehmen betreffen würden/werden, was eindeutige rechtssichere Regelungen implizieren wird.
Eine überstürzte Wandlung Ihres Unternehmens hilft also ausschließlich dem Vermögen solcher Anbieter, die in Ihrem Unternehmen nur eine mögliche Einnahmequelle sehen.

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